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Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Homburg“

Wirtschaftsplan 2026

des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Homburg“

 

Auf Grund der §§ 12 ff Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29. November 2010 (Amtsblatt I, Seite 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsblatt I, Seite 792) und Gründung des Eigenbetriebs mit dem Stadtratsbeschluss vom 04.12.2021 und der Verabschiedung der Satzung in der Stadtratssitzung vom 21.07.2022, mit Wirkung zum 01.01.2026 hat der Stadtrat in der Sitzung vom 11. Dezember 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan

                                                                                                                                              2026

                                                                                                                                           EUR

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

 

                        in den Erträgen auf                                                                       15.546.200

                        in den Aufwendungen auf                                                              16.531.200

 

 

Der Vermögensplan wird festgesetzt

 

                        in den Einnahmen auf                                                                     25.166.000

                        in den Ausgaben auf                                                                       25.166.000

§ 2 Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen aus dem Planjahr 2026 wird festgesetzt auf 22.836.000 EUR.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 4.150.000 EUR.

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite für Liquiditätssicherung

 

Durch den Beitritt zur Einheitskasse sind keine Kredite zur Liquiditätssicherung notwendig.

 

Homburg, den 11.12.2025

Der Oberbürgermeister

 

 

Michael Forster

 

Die nach §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

 

Saarland Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht-

 

Genehmigung

 

Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Homburg“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

 

  1. einen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

22.836.000,-- €,

 

  1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.150.000,-- €

 

St. Ingbert, 07.01.2026

gez. im Auftrag Birgit Heib (Dienstsiegel)

 

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 611 des Rathauses, Am Forum 5, 66424 Homburg, an den Arbeitstagen vom 09.02.2026 bis 20.02.2026 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

 

Homburg, den 26.01.2025

Der Oberbürgermeister

 

 

 

Michael Forster

 

  Veröffentlicht am: 29.01.2026 | Drucken