Homburger Nikolausmarkt öffnet am 22. November
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
B e k a n n t m a c h u n g
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 21. Oktober 2024
Der Oberbürgermeister
Michael Forster