Topaktuell

Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt

Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen

Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen

Tulpenfest am 27.04. im Homburger Stadtpark

Widerspruch Wehrpflicht 2024

Kreisstadt Homburg

-  B ü r g e r a m t  -

 

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

 

 

Homburg, den 21. Oktober 2024

Der Oberbürgermeister

 

Michael Forster

  Veröffentlicht am: 04.11.2024 | Drucken