Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Verlängerung der Allgemeinverfügung der Kreisstadt Homburg zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg

Verlängerung der Allgemeinverfügung der Kreisstadt Homburg zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg

Sowie des Verbots des Verzehrs von Alkohol auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg

Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Homburg erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit Artikel 2 § 2 Abs. 4 sowie § 7 Abs. Ba der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 02.04.21 in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung:

Die Ziffer 7.) der Allgemeinverfügung wird wie folgt neu gefasst:

"Die am 25.03.21 veröffentlichte Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 16.05.21 außer Kraft."

Begründung:

Zur Begründung wird auf die weiterhin gültige Begründung der Ausgangsverfügung verwiesen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisstadt Homburg, Am Forum 1, 66424 Homburg oder bei dem Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 5,66424 Homburg, erhoben werden.

Sie haben das Recht, gem. § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.

Homburg, 15.04.21

Der Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 16.04.2021 | Drucken