ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 08.03.2022 | |
DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 | |
Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Aktenzeichen: 21148-HA5.1. |
Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 Internet: www.dlr.rlp.de |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
I. Bekanntgabe
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald), Landkreis Kaiserslautern werden den Beteiligten die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in seiner derzeitig gültigen Fassung bekannt gegeben.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu. Der Auszug ist bei Kontaktaufnahme mit dem DLR stets bereit zu halten.
Die Karten über die Ergebnisse der Wertermittlung hängen ab sofort zur Einsicht-nahme aus im Rathaus von Bruchmühlbach-Miesau links im Fenster neben der Haupteingangstür, Am Rathaus 2 in 66892 Bruchmühlbach-Miesau sowie am Haupteingang des DLR Westpfalz, Fischerstraße 12 in 67655 Kaiserslautern.
Zudem können die Karten und weitere Informationen online unter www.dlr.rlp.de
direkt zu: Bodenordnungsverfahren Vogelbach (Wald), Prod. Nr. 21148 eingesehen und heruntergeladen werden.
Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) werden telefonisch
von Montag, dem 21. März 2022
bis Freitag, dem 01. April 2022
Montag bis Freitag: vormittags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag: nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
erreichbar sein und die jeweiligen Auszüge (Nachweis Alter Bestand) erläutern und Auskünfte erteilen.
Aufgrund der pandemischen Lage ist von persönlichen Vorsprachen beim
DLR abzusehen. In begründeten Einzelfällen und ausschließlich nach vorheriger
telefonischer Vereinbarung und unter Einhaltung der derzeit gültigen
pandemiebedingten Vorschriften sind Einzeltermine möglich.
Auf das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041),
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) wird
Bezug genommen.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die folgenden Kontaktpersonen:
Wertermittlung, Beiträge, Vermessung, Pacht, Landnutzung, etc.
Thomas Keller Telefon: 0631/3674 - 306 thomas.keller@dlr.rlp.de
Thorsten Wille Telefon: 0631/3674 - 310 thorsten.wille@dlr.rlp.de
Adressdaten, Vollmachten, Unrichtigkeiten im Alten Bestand etc.
Birgit Dockweiler Telefon: 0631/3674 - 277 birgit.dockweiler@dlr.rlp.de
Sandra Kunz Telefon: 0631/3674 - 278 sandra.kunz@dlr.rlp.de
Karina Baadte Telefon: 0631/3674 - 279 karina.baadte@dlr.rlp.de
II. Anhörungstermin
Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird festgesetzt auf
Montag, den 04. April 2022
Aufgrund der pandemischen Lage kann eine persönliche Ladung aller Beteiligten nicht in der gewohnten Form stattfinden. Hierdurch entstehen den Beteiligten keine rechtlichen Nachteile.
Beteiligte, die keine Einwendungen gegen die Wertermittlung beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.
Sollten Beteiligte den Anhörungstermin wahrnehmen wollen, kann dieser nur als Einzeltermin telefonisch oder per E-Mail an den Terminen der Bekanntgabe (siehe Ziffer I.) mit den Kontaktpersonen vereinbart werden. Strenge Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Einwendungen können auch schriftlich bis zum 04.05.2022 erhoben werden.
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsan-spruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Wer zur Abgabe von Erklärungen verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Der Vollmachtsvordruck steht im Internet unter www.dlr.rlp.de:
Bodenordnungsverfahren Vogelbach (Wald), Prod. Nr. 21148, am Ende der Homepage zum Ausdrucken bereit. Vollmachtsvordrucke können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden.
Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.
III. Schriftlicher Planwunsch
Der Planwunschtermin wird aufgrund der pandemischen Lage schriftlich erfolgen.
Alle Beteiligte erhalten zusätzlich zu Ihren Nachweisen der Wertermittlung und des Alten Bestandes ein Formular zur Abgabe ihres Planwunsches.
Im Auftrag
gez.
Barbara Meierhöfer
Veröffentlicht am: 13.03.2022 | Drucken