Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt
Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt
Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen
Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen
Tulpenfest am 27.04. im Homburger Stadtpark
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2024 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 06. Januar 2025 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 02. Dezember 2024
Der Oberbürgermeister
(Michael Forster)