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Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

 

Öffentliche Mahnung

 

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2024 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 25. März 2024 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

Homburg, den 01. März 2024

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

(Michael Forster)

Bürgermeister

 

 

  Veröffentlicht am: 08.03.2024 | Drucken