Topaktuell

ARTmosphäre 2025: Anmeldungen noch bis 22. Juni möglich

Familien- und Kinderfest am 29. Juni: Alle Standplätze für den Kinderflohmarkt vergeben

Grünschnittplatz am 23. Juni geschlossen - Einschränkungen bereits am 21. Juni

Öffentliche Mahnung, 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2023 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge –
unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 21. Dezember 2023 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 01. Dezember 2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 14.12.2023 | Drucken