Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der
Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
in der Kreisstadt Homburg
Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf, Flur 19 (Heidebruchstraße) durchgeführten Liegenchaftsvermessung wurde die Grenze des Flurstückes Nr. 4612 festgestellt und abgemarkt.
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenze wurde am 4. März 2022 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 SVermKatG (Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 16. Oktober 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. November 2020 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.
Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Entscheidung des Verhandlungsleiters
Die Flurstücksgrenze wurde so wiederhergestellt wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat, und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.
Abmarkung der Grenzpunkte
Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgte in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.
Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 15. März bis 28. April 2022 in Zimmer Nr.: 1, EG 012 in den Dienst-/ Geschäftsräumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienst-/Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG (Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.
Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Saarlouis, den 14.03.2022
(Martin)
Verm.-Oberinsp.
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,
Zentrale Außenstelle
Kaibelstr. 4-6
66740 Saarlouis
Tel.: 0681/9712496 oder 0681/9712560