Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Satzung zur Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs.4 Nr.1 Baugesetzbuch in der Kreisstadt Homburg im Bereich der Straße „Im Winkel“ Gemarkung Erbach-Reiskirchen (Klarstellungssatzung)
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Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08./09 Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die von der Stadt Homburg in der Sitzung vom 11. Februar 2015 als Satzung beschlossene Klarstellungssatzung „Im Winkel“, welche am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 17. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Gem. § 12 Abs.6 S.1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 23.12.2021 | Drucken