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Klarstellungssatzung zur Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs.4 Nr.1 Baugesetzbuch in der Kreisstadt Homburg im Bereich der Straße „Im Winkel“ Gemarkung Erbach-Reiskirchen

Satzung zur Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs.4 Nr.1 Baugesetzbuch in der Kreisstadt Homburg im Bereich der Straße „Im Winkel“ Gemarkung Erbach-Reiskirchen (Klarstellungssatzung)
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Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08./09 Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die von der Stadt Homburg in der Sitzung vom 11. Februar 2015 als Satzung beschlossene Klarstellungssatzung „Im Winkel“, welche am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Homburg, den 17. Dezember 2021

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Gem. § 12 Abs.6 S.1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 23.12.2021 | Drucken