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Integrationsbeirat: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Kreisstadt Homburg

 

Bekanntmachung des Wahltages

und

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

zur Wahl des Integrationsbeirates der Kreisstadt Homburg

am Sonntag, 15. Juni 2025

 

 

  1. Zeitpunkt der Wahl

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2024 als Wahltag für die Wahl des Integrationsbeirates der Kreisstadt Homburg

 

Sonntag, den 15. Juni 2025

 

bestimmt. Die Wahl findet von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

 

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Kreisstadt Homburg. Eine weitergehende Einteilung in Wahlbezirke erfolgt nicht. Zur Auszählung der Briefwahl wird ein Briefwahlbezirk gebildet werden. Wahllokal und Briefwahllokal befinden sich am Wahltag im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg.

 

  1. Zusammensetzung des Integrationsbeirates, Wahlberechtigung, Wählbarkeit

 

Der Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg besteht aus 15 Mitgliedern. Davon werden 10 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 5 Mitglieder werden durch den Stadtrat der Kreisstadt Homburg entsandt.

 

Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,

 

  • die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  • die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
  • die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben

 

und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten in der Kreisstadt Homburg ihre Hauptwohnung haben.

 

Ausgenommen sind ausländische Angehörige des diplomatischen und konsularischen Korps; Personen, die auf Grund eines Truppenstationierungsvertrages zur Unterlassung jeder politischen Tätigkeit verpflichtet sind; ferner Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen der Aufenthalt in der Kreisstadt Homburg zur Durchführung des Asylverfahrens vorläufig gestattet ist.

 

Von Amts wegen werden alle Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Der restliche Kreis der Wahlberechtigten muss bis zum 21. Tag vor der Wahl (25. Mai 2025) einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

 

Wählbar in den Integrationsbeirat sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten in der Kreisstadt Homburg ihre Hauptwohnung haben.

 

 

  1. Einreichung von Wahlvorschlägen

Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge sind

 

bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025, 18.00 Uhr

 

beim Wahlamt der Kreisstadt Homburg – Hauptabteilung –, Zimmer 210, Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, schriftlich einzureichen.

 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 10. April 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

 

Die Dienststelle des Wahlamtes ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.45 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) für die Einreichung der Wahlvorschläge geöffnet. Am letzten Tag der Einreichungsfrist ist die Dienststelle zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Es können sowohl Wahlvorschläge mit Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern als auch nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen (Wählergruppen) eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 20 Bewerberinnen/Bewerber umfassen.

 

Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:

 

  • die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber,
  • die Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerberinnen und Bewerber,
  • die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften,
  • eine Ausfertigung der Niederschrift, über die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Versicherung an Eides statt. Dies gilt nicht bei Einzelbewerbungen.

 

Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf einem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners / der Unterzeichnerin sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Eine Wahlberechtigte /ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die Unterstützungsunterschriften können ab dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tages bis zum 66. Tag (10. April 2025) vor der Wahl geleistet werden. Dies muss während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgeramtes

 

montags          07.45 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

dienstags        07.45 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

mittwochs        07.45 - 13.00 Uhr

donnerstags    07.45 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

freitags            07.45 - 13.00 Uhr

 

sowie an den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist (15. März 2025 / 22. März 2025 / 29. März 2025 und 05. April 2025) in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, am Tag des Ablaufs der Frist (10. April 2025) bis 18.00 Uhr möglich (§ 17 Abs. 1 KWO). Am Rosenmontag, den 03. März 2025, ist das Rathaus geschlossen. An diesem Tag ist keine Eintragung möglich.

 

Auf die ausführlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO), insbesondere hinsichtlich Inhalt und Form der Wahlvorschläge und über die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Unterstützungsverzeichnisses sowie über die Eintragung in ein Unterstützungsverzeichnis (§§ 22 – 30 KWG und §§ 17 – 25 KWO) wird ausdrücklich verwiesen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Wahlvorschläge sind die Vordrucke der Kreisstadt zu nutzen, die beim Wahlamt angefordert werden oder auf der Homepage der Kreisstadt Homburg abgerufen werden können:

 

 

 

 

 

  • Versicherung an Eides statt (Anlage 6)

 

Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet die Wahl als Mehrheitswahl statt.

Wird kein Wahlvorschlag zugelassen oder eingereicht oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Integrationsbeirates, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirates entfällt für die Dauer von fünf Jahren.

Bei Fragen stehen das Wahlamt der Kreisstadt Homburg (Telefon: 06841 – 101 210, E-Mail:
wahlamt@homburg.de), der Integrationsbeauftragte Herr Tan ( E-Mail: integrationsbeauftragter@homburg.de) und das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration (Telefon: 06841 – 101 118,  E-Mail: Sozialamt@homburg.de) gerne zur Verfügung. Außerdem finden Sie Informationen und Erläuterungen zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Homepage der Kreisstadt Homburg unter www.homburg.de

 

Homburg, 19. Februar 2025

 

Michael Forster

Oberbürgermeister

  Veröffentlicht am: 24.02.2025 | Drucken