Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Information der Öffentlichkeit nach § 51a KSVG

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen, dass die Sitzung des Stadtrates am 25. März 2021 aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchgeführt wird.

Dieser Beschluss wurde gemäß § 51 a Abs. 2 KSVG am 17. März 2021 im elektronischen Verfahren gefasst.

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch zeitgleiche Übertragung der jeweiligen Videokonferenz in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum. Dieser wird in der Bekanntmachung der Sitzung benannt.

Homburg, den 18. März 2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 18.03.2021 | Drucken