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Information der Öffentlichkeit nach § 51a KSVG

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen, dass sowohl die Sitzung des Ständigen Vergabeausschusses am 03. Februar 2021 als auch die Sitzung des Stadtrates am 04. Februar 2021 aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenzen durchgeführt werden.

Dieser Beschluss wurde gemäß § 51 a Abs. 2 KSVG am 27. Januar 2021 im elektronischen Verfahren gefasst

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch zeitgleiche Übertragung der jeweiligen Videokonferenz in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum. Dieser wird in der Bekanntmachung jeder Sitzung benannt.

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 29.01.2021 | Drucken