Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2021
der Kreisstadt Homburg
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat am 20.05.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr | 2021 | |
1. im Ergebnishaushalt mit | ||
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 84.615.288,00 EUR | |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 96.051.450,00 EUR | |
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -11.436.162,00 EUR | |
2. im Finanzhaushalt mit | ||
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.500.500,00 EUR | |
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.409.000,00 EUR | |
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -2.908.500,00 EUR | |
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.908.500,00 EUR | |
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.697.400,00 EUR | |
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 211.100,00 EUR |
§ 2
Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.908.500,00 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000.000,00 EUR
§ 5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -11.436.162,00 EUR
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von:
1. Grundsteuer | 2021 | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - |
250 v.H. | |
b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - |
560 v.H. | |
2. Gewerbesteuer | 450 v.H. |
(Bem.: Die Hebesätze der Realsteuern bleiben in der Höhe unverändert in Bezug auf die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 12.12.2019)
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 20.05.2021 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt der vom Stadtrat am 20.05.2021 beschlossene Haushaltssanierungsplan.
Homburg, den 21.05.2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Michael Forster
Bürgermeister
Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:
"Im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 der Kreisstadt Homburg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.908.500,-- €"
Landesverwaltungsamt
66386 St. Ingbert, den 24.06.2021
In Vertretung
gez. Thomas Kreusch (Dienstsiegel)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 01.09. bis 10.09.2021 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.
Homburg, den 23.08.2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Michael Forster
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 30.08.2021 | Drucken