Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Kreisstadt Homburg

Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2021
der Kreisstadt Homburg

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat am 20.05.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2021
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 84.615.288,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 96.051.450,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -11.436.162,00 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.500.500,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.409.000,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -2.908.500,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.908.500,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.697.400,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 211.100,00 EUR




§ 2

Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.908.500,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000.000,00 EUR

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -11.436.162,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von:

1. Grundsteuer 2021
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A -
250 v.H.
b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B -
560 v.H.
2. Gewerbesteuer 450 v.H.


(Bem.: Die Hebesätze der Realsteuern bleiben in der Höhe unverändert in Bezug auf die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 12.12.2019)

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 20.05.2021 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Stadtrat am 20.05.2021 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

Homburg, den 21.05.2021

Der Oberbürgermeister

In Vertretung:
gez. Michael Forster

Bürgermeister

Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:

"Im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 der Kreisstadt Homburg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.908.500,-- €"

Landesverwaltungsamt

66386 St. Ingbert, den 24.06.2021

In Vertretung

gez. Thomas Kreusch (Dienstsiegel)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 01.09. bis 10.09.2021 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

Homburg, den 23.08.2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

gez. Michael Forster

Bürgermeister

Veröffentlicht am: 30.08.2021 | Drucken