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Haushaltssatzung der Kreisstadt Homburg für das Haushaltsjahr 2022

Haushaltssatzung
der Kreisstadt Homburg
für das Haushaltsjahr 2022




Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Stadtrat am 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:



§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2022
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 87.085.715,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 96.200.112,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -9.114.397,00 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.781.000,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.615.660,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -2.834.660,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.834.660,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.875.000,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf -40.340,00 EUR





§ 2

Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.834.660,00 EUR



§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000.000,00 EUR

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -9.114.397,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von:


1. Grundsteuer 2022
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A - 250 v.H.
b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B - 560 v.H.
2. Gewerbesteuer 475 v.H.


§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 16.12.2021 beschlossene Stellenplan.





Homburg, den 17.12.2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:




(Michael Forster)
Bürgermeister



Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:

"Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Kreisstadt Homburg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.834.660,-- €."

Landesverwaltungsamt

66386 St. Ingbert, den 31.01.2022

gez. Arnold Sonntag (Dienstsiegel)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 22.02. bis 04.03.2022 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.


Homburg, den 14.02.2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:




( Michael Forster )
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 20.02.2022 | Drucken