Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. 1997, S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 1998, S. 691) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 1998, S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534), hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete vom 20.07.2023 erlassen:
In Abschnitt III. § 11 Absatz 1 wird das Worte „Räumung“ durch die Worte „Beendigung des Benutzungsverhältnisses gemäß § 2 Absatz 4“ ersetzt.
„Die Gebühren werden wie folgt fällig:
Der Satz 2 wird gestrichen.
„Die monatliche Energiekostengebühr je Schlafplatz beträgt 55,00 EUR.
Die monatliche Warmwassergebühr je Schlafplatz beträgt 13,00 EUR.“
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 18. Dezember 2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
Michael Forster
Bürgermeister
Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 22.12.2023 | Drucken