Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt
Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt
Am 16. April bleibt das Bürgeramt inklusive Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen
Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
B e k a n n t m a c h u n g
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren
Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 18.03.2025
Der Oberbürgermeister
Michael Forster