Topaktuell

Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt

Am 16. April bleibt das Bürgeramt inklusive Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen

Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen

Daten über Alters- und Ehejubiläen 

Kreisstadt Homburg

-  B ü r g e r a m t -

 


B e k a n n t m a c h u n g

 


Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen 

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren

 

Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

 

Homburg, den 18.03.2025

 

Der Oberbürgermeister

 

Michael Forster

  Veröffentlicht am: 18.03.2025 | Drucken