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Daten über Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -


B e k a n n t m a c h u n g

 

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

 

Daten über Alters- und Ehejubiläen

 

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 06.02.2024

 

Der Oberbürgermeister

i.V.

 

Michael Forster

Bürgermeister

  Veröffentlicht am: 06.03.2024 | Drucken