Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Bildung von Wahlvorständen anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Der Bürgermeister
der Kreisstadt Homburg (Saar)
als Gemeindewahlleiter


Bekanntmachung
betreffend die Bildung von Wahlvorständen
anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Gemäß § 5 Abs. 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 11), und § 9 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828), sind für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen Wahlvorstände zu bilden. Die Wahlvorstände treten auch für eine ggf. erforderlich werdende Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und/oder der Landrätin bzw. des Landrates des Saarpfalz-Kreises am 23. Juni 2024 zusammen.

Die Kreisstadt Homburg ist in 30 allgemeine Wahlbezirke und für die Europawahl zusätzlich in zehn Briefwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils ein Wahlvorstand zu bilden ist.

Jeder Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzender oder Vorsitzendem, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Wahlberechtigten als Beisitzerinnen oder Beisitzer; diese sind möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde zu berufen.

Bei der Berufung von Wahlberechtigten als Mitglied eines Wahlvorstandes sind rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.

Die in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis spätestens Freitag, 16. Februar 2024, beim Gemeindewahlleiter der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 209, Am Forum 5, 66424 Homburg, oder per E-Mail an wahlamt@homburg.de, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände einzureichen. Die Benennung soll in ausreichender Zahl entsprechend der Wahlbezirkseinteilung, die unter www.homburg.de abrufbar ist, erfolgen. Es sollte sichergestellt sein, dass die Vorgeschlagenen bereit sind, das Amt anzunehmen und am Wahltag bzw. am evtl. Tag der Stichwahl(en) auch zur Verfügung stehen.

Auch die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Homburg sind aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden.

Homburg, den 3. Januar 2024

Michael Forster

Veröffentlicht am: 03.01.2024 | Drucken