Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Kreisstadt Homburg
Bekanntmachung
betreffend die Bildung von Wahlvorständen
anlässlich der Bundestagswahl am 26. September 2021
Gemäß § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes und § 6 Abs. 1 der Bundeswahlordnung in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen sind für die am 26. September 2021 stattfindende Bun-destagswahl Wahlvorstände zu bilden.
Die Kreisstadt Homburg ist in 30 allgemeine Wahlbezirke und 15 Briefwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils ein Wahlvorstand zu bilden ist.
Jeder Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsit-zenden, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahl-berechtigten als Beisitzerinnen oder Beisitzer. Diese sind möglichst aus den Wahlberechtig-ten der Gemeinde zu berufen.
Bei der Berufung von Wahlberechtigten als Mitglied eines Wahlvorstandes sind rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.
Die in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände per Post oder per Mail (wahlamt@homburg.de) an die Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg übermitteln.
Es sollte sichergestellt sein, dass die Vorgeschlagenen bereit sind, das Amt anzunehmen und am Wahltag auch zur Verfügung stehen.
Auch die Bürger der Kreisstadt Homburg sind aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden.
Homburg, den 03. Mai 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)