Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Der Bürgermeister
der Kreisstadt Homburg (Saar)
als Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung
betreffend die Bildung des Gemeindewahlausschusses
anlässlich der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828), ist für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und die ggf. erforderlich werdende(n) Stichwahl(en) zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und/oder der Landrätin bzw. des Landrates am 23. Juni 2024 ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag oder Mitglied eines Wahlbeschwerdeausschusses ist.
Bei der Berufung von Wahlberechtigten als Mitglied des Gemeindewahlausschusses sind rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet insbesondere über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortsratswahlen sowie für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister. Ferner stellt sie das Gesamtergebnis der Wahlen in der Kreisstadt Homburg fest (Wahl des Kreistages, Wahl des Stadtrats, Wahl der Ortsräte, Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, Wahl der Landrätin bzw. des Landrats) und nimmt die Sitzverteilung für die Stadtrats- und Ortsratswahlen vor.
Die in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis spätestens Freitag, 26. Januar 2024, beim Gemeindewahlleiter der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 209, Am Forum 5, 66424 Homburg, oder per E-Mail an wahlamt@homburg.de, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses einzureichen.
Homburg, den 3. Januar 2024
Michael Forster
Veröffentlicht am: 03.01.2024 | Drucken