Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 05.08.2021
B E K A N N T M A C H U N G
des
Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg
über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB)
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 29.04.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich des Forums" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte bereits am 11.10.2010. In seiner Sitzung am 12.02.2020 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1“ für einen ersten Entwicklungsbereich gebilligt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird folgendes Ziel verfolgt:
Innerhalb dieses rund 19 ha großen Geltungsbereiches, der teilweise bereits gewerblich bzw. als Mischgebiet genutzt wird, in großen Teilen aber brach liegt, soll ein neues Stadtquartier entwickelt werden. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sollen städtebaulich neu geordnet werden und eine dem Standort angemessene Entwicklung erfahren.
Das Plangebiet wird von folgenden Straßen begrenzt und im Bestand erschlossen: Am Forum (Nord-Osten), Am Stadtbad (Osten), Entenmühlstraße (Süden), Beeder Straße (Westen) und Saarbrücker Straße (Norden). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 19 ha.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Der gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine gewerbliche Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan muss daher im Parallelverfahren geändert werden. Der Entwurf des Umweltberichtes wurde für beide Planungen gemeinsam erstellt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, in der Zeit vom
18.08.2021 bis einschließlich 31.08.2021
während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden und auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben und abgegeben werden, oder elektronisch per Email an stadtplanung@homburg.de gesendet werden.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die derzeit gelten Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus ist nicht erforderlich, es wird jedoch zur besseren Koordinierung darum gebeten, entweder unter stadtplanung@homburg.de oder unter der Telefonnummer 06841/101-419 oder 06841/101-421 oder 06841/101-422 vor Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren.
Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können diese Unterlagen auch im Internet eingesehen werden:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
Kreisstadt Homburg, den 05.08.2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Christine Becker)
Hauptamtliche Beigeordnete
Veröffentlicht am: 10.08.2021 | Drucken