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Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung" in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 04.08.2022


B E K A N N T M A C H U N G


des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung"
in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs.1 des Bauge-setzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

In Homburg sollen die Grundstücke „Rechts am Zweibrücker Weg“, nördlich des Globus-Baumarktes, bebaut werden. Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt drei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie einer Lagerhalle.
Mit der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Die festgesetzte Erschließung im ursprünglichen Bebauungsplan soll nun durch die Änderung angepasst werden. Vorgesehen sind die Rücknahme der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung / Verkehrsberuhigter Bereich, sowie gleichzeitig die Sicherung des bestehenden Fußweges. Daher bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“ wird wie folgt begrenzt:

• im Norden durch angrenzende Grün- und Gehölzstrukturen (Biotop),
• im Osten durch eine angrenzende Grünfläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen bzw. die Straßenverkehrsfläche der Zweibrücker Straße (Bundesstraße B 423),
• im Süden durch die Bebauung und private Freiflächen der Zweibrücker Straße Nr. 75 sowie die angrenzenden Flächen des Globus-Baumarktes und
• im Westen durch die Stellplatzflächen des Globus-Baumarktes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 4.900 m².

Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Geltungsbereich Zweibrücker Weg


Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung Kernplan GmbH)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innen-entwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Kreisstadt Homburg, den 04.08.2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 07.08.2022 | Drucken