KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 30.06.2022
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 8 i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zweibrücker Tor" mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemarkung Homburg
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Ausstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zweibrücker Tor“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) aufgestellt.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zweibrücker Tor", bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde zudem ein Verkehrs- und Besonnungsgutachten erstellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 19.02.2021 bis einschließlich 23.03.2021 durchgeführt worden. Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers erfolgte vom 08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Wiederholung). Die bereits im ersten Auslegungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen fanden bei der Abwägung aber ebenfalls vollumfänglich Berücksichtigung.
Zwischenzeitlich wurde die Planungskonzeption überarbeitet und weiter konkretisiert. Im Wesentlichen ergeben sich gegenüber dem ersten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf (Stand: 02.12.2020) folgende Änderungen:
• Reduzierung der Geschossigkeit (8 statt 13 Vollgeschosse) mit entsprechender Anpassung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen
• Änderungen/ Optimierungen/ Konkretisierungen in Bezug auf die Staffelung und Maße der geplanten Gebäude
• Festlegung der geplanten Ein- und Ausfahrtsbereiche (keine Wahlmöglichkeit mehr); gegenüber ursprünglichem Entwurf: Rücknahme der Ausfahrt zur Tiefgarage über den von der Straße „Am Zweibrücker Tor“ abzweigenden Weg (Stichstraße „Mix-Markt“)
• Anpassung/ Konkretisierung des zulässigen Nutzungskataloges
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 den überarbeiteten und weiter konkretisierten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zweibrücker Tor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan beigefügt sind zudem ein Verkehrsgutachten mit Ergänzungsbericht und fachgutachterlicher Stellungnahme, ein Schalltechnisches Gutachten mit fachgutachterlicher Stellungnahme, ein Brandschutzgutachten, eine fachgutachterliche Stellungnahme zum Thema Besonnung sowie ein Quartiersenergiekonzept.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan werden folgende Ziele verfolgt: Im Zentrum von Homburg soll eine mindergenutzte bzw. brachliegende Fläche mit hoher städtebaulicher Urbanität für innenstadttypische Nutzungen sowie zu Wohnzwecken wiedernutzbar gemacht werden. Derzeit wird das Plangebiet weitgehend als Parkplatz genutzt.
Auf dem Grundstück sollen insgesamt sechs Gebäude errichtet werden: Im Nordwesten sind im Bereich der Straße „Am Zweibrücker Tor“ ein 5-geschossiges Gebäude und ein nach Süden hin angegliedertes Gebäude mit bis zu 8 Vollgeschossen geplant. Im südlichen und östlichen Bereich sind zur Einfassung des Plangebietes drei Gebäude mit maximal drei bis fünf Geschossen und Staffelgeschossen geplant. An der Straße „Am Zweibrücker Tor“ soll ein weiteres 4-geschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss errichtet werden.
Die äußere Erschließung des Plangebietes ist über die Straße „Am Zweibrücker Tor“, Zweibrücker Straße sowie über den westlich an das Plangebiet angrenzenden Weg (Stichstraße „Mix-Markt“), der von der Straße „Am Zweibrücker Tor“ abzweigt, geplant und gesichert. Für die interne Erschließung ist eine Begegnungszone geplant.
Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück untergebracht werden. Hierzu soll eine Tiefgarage errichtet werden. Die Einfahrt zur Tiefgarage soll im Südwesten des Plangebietes über den von der Straße „Am Zweibrücker Tor“ abzweigenden Weg (Stichstraße „Mix-Markt“) sowie im Norden über die Straße „Am Zweibrücker Tor“ erfolgen. Die Ausfahrt soll ebenfalls im Norden über die Straße „Am Zweibrücker Tor“ sowie im Nordosten des Plangebietes über die Zweibrücker Straße erfolgen.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Zweibrücker Tor“ (1968). Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan überplant in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Zweibrücker Tor“ aus dem Jahr 1968.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 5.500 m².
Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Kernplan GmbH)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zweibrücker Tor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem Verkehrsgutachten mit Ergänzungsbericht und fachgutachterlicher Stellungnahme, dem Schalltechnischen Gutachten inkl. Voruntersuchung und fachgutachterlichen Stellungnahme, dem Brandschutzgutachten, der besonnungsgutachterlichen Stellungnahme sowie dem Quartiersenergiekonzept in der Zeit vom 14.07.2022 bis einschließlich 16.08.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.
Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können diese Unterlagen auch im Internet eingesehen werden:
Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Nr. 4 PlanSiG wird daher auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) der in Rede stehende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zweibrücker Tor“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie den o.g. Fachgutachten zeitgleich veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg unter: https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Kreisstadt Homburg, den 30.06.2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister