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Beschluss: Sitzung Stadtrat am 31.03.2022 wird als Videokonferenzen durchgeführt

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen, dass die Sitzung des Stadtrates am 31. März 2022 aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchgeführt wird.

Der Beschluss wurde gemäß § 51 a Abs. 2 KSVG am 18. März 2022 im elektronischen Verfahren gefasst.

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch zeitgleiche Übertragung der Videokonferenz in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum. Dieser wird in der Bekanntmachung der Sitzung benannt.

Homburg, den 24. März 2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 28.03.2022 | Drucken