KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 12.01.2023
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Universitätskliniken, Teilbereich 2“, Gemarkung Homburg
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 2“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.
Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und der faunistischen Studie, gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebietes „SO Klinik LKH“.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am Standort des Universitätsklinikums. Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt: Im Norden durch die Ringstraße des UKS, im Süden und Südwesten durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, im Osten entlang des Zufahrtsweges zur Schule am Webersberg, im Nordwesten durch den Zufahrtsweg zum Parkplatz westlich der Schule am Webersberg. Der Geltungsbereich befindet sich ausschließlich innerhalb des Flurstückes Nr. 850/49 in der Gemarkung Homburg. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 11,3 ha.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Stadt Homburg)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der faunistischen Studie in der Zeit vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg
(https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zum Bebauungsplan “ Universitätskliniken, Teilbereich 2“ sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
Biosphärenreservat Bliesgau |
Verbot von Schottergärten, kleintierfreundliche Zäune, Dachbegrünung, usw. wird begrüßt Bei Kartierungen auf Fledermäuse achten Mögliche Maßnahme: Fledermausquartiere in die Fassaden einbauen |
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
Natur und Umweltschutz: Hinweis auf eine zur Hälfte bereits überbaute Wiesenfläche mit der Nummer BT-6610-10-0038 -> funktionaler Ausgleich erforderlich Zum UB: Nachweis zu führen, dass die Umsetzung des geplanten Vorhabens für besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, im Sinne des § 7 BNatSchG nicht zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume oder Arten; bes. zu beachten §§ 19, 39, 44 BNatSchG Betroffenheit von geschützten Arten oder Lebensräumen nach § 19 Abs. 2 und 3 BNatSchG ist zu ermitteln und bewerten; ggf. erf. Maßnahmen Untersuchungsumfang wäre schon 01/22 abgestimmt worden, so dass die Ergebnisse schon hätten eingearbeitet sein können Wasser: keine Anmerkungen Bodenschutz: keine Anmerkungen; bodenkundliche Baubegleitung wird empfohlen Gewässerschutz: keine Anmerkungen |
Landesamt für Vermessung, Geoinformation |
Höhenfestpunkt (HFP) 6610/576 im Geltungsbereich; vor Beginn der Maßnahme Rücksprache |
Landesbetrieb für Straßenbau |
Anbindung Knotenpunkt B423 / Cappelallee |
Landesdenkmalamt |
Anzeigepflicht |
Landwirtschaftskammer |
Möglichst keinen Waldersatz oder Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen |
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Oberste Landesbaube-hörde OBB 1: Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen |
Hinweis auf Vorranggebiet für Forschung und benachbartes Landschaftsschutzgebiet |
Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz Abt. D - Forstbehörde |
Baufelder müssen § 14 (3) LWaldG einhalten Vorbesprechung: Waldumwandlung 2 ha (1:1), vorab mit Forstbehörde abzusprechen Wenn gem. § 8 (5) LWaldG Flächen im BP festgesetzt werden, ist keine Genehmigung erforderlich. |
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie |
Prüfung von § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB ist durchzuführen Möglichst Flächen für Ladeinfrastruktur festsetzen |
PLEdoc GmbH |
Hinweis darauf, dass auch Ausgleichsflächen abzustimmen sind, da sich auch dort eine Betroffenheit ergeben könnte. |
Kreisstadt Homburg, den 12.01.2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 17.01.2023 | Drucken