Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Beschluss des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Universitätskliniken, Te

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 12.01.2023


B E K A N N T M A C H U N G

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Universitätskliniken, Teilbereich 2“, Gemarkung Homburg

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 2“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und der faunistischen Studie, gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebietes „SO Klinik LKH“.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am Standort des Universitätsklinikums. Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt: Im Norden durch die Ringstraße des UKS, im Süden und Südwesten durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, im Osten entlang des Zufahrtsweges zur Schule am Webersberg, im Nordwesten durch den Zufahrtsweg zum Parkplatz westlich der Schule am Webersberg. Der Geltungsbereich befindet sich ausschließlich innerhalb des Flurstückes Nr. 850/49 in der Gemarkung Homburg. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 11,3 ha.

Geltungsbereich

Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Stadt Homburg)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der faunistischen Studie in der Zeit vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg

(https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zum Bebauungsplan “ Universitätskliniken, Teilbereich 2“ sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht § 2a BauGB mit folgenden Informationen:
  • - Ziele aus relevanten Fachgesetzen, Verordnungen und Richtlinien
    • - Ziele aus einschlägigen Fachplänen (ROP, Landschaftsplan, etc.)
    • - Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Angaben zu den planungsrelevanten Artgruppen (Tagfalter, Avifauna etc.)
    • - Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung jeweils für das Schutzgut „Mensch“, für das Schutzgut „Flora/Fauna“ (u.a. Biotoptypenkartierung und -bewertung), für das Schutzgut „Orts- und Landschafsbild“, für das Schutzgut „Boden“ (insb. Bodenschichten), für das Schutzgut „Wasser“, für das Schutzgut „Luft / Klima“, für das Schutzgut „Kulturgüter und Sachgüter“
    • - Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • - Erläuterung der im Bebauungsplan getroffenen grünordnerischen Festsetzungen (u.a. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB, Durchgrünung, Baumpflanzungen, etc.), Erläuterungen zur Artenschutzkonzeption, insbesondere auch in Bezug auf die Ergebnisse der faunistischen Studie
  • - Faunistische Studie zu den Artgruppen, Vögel, Fledermäuse, Haselmaus und Reptilien sowie Biotoptypenkartierung, 07.10.2022, MILVUS GmbH, Bahnhofstraße 19, 66780 Rehlingen-Siersburg
  • - Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB):

Biosphärenreservat Bliesgau

Verbot von Schottergärten, kleintierfreundliche Zäune, Dachbegrünung, usw. wird begrüßt

Bei Kartierungen auf Fledermäuse achten

Mögliche Maßnahme: Fledermausquartiere in die Fassaden einbauen

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Natur und Umweltschutz:

Hinweis auf eine zur Hälfte bereits überbaute Wiesenfläche mit der Nummer BT-6610-10-0038 -> funktionaler Ausgleich erforderlich

Zum UB:

Nachweis zu führen, dass die Umsetzung des geplanten Vorhabens für besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, im Sinne des § 7 BNatSchG nicht zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume oder Arten; bes. zu beachten §§ 19, 39, 44 BNatSchG

Betroffenheit von geschützten Arten oder Lebensräumen nach § 19 Abs. 2 und 3 BNatSchG ist zu ermitteln und bewerten; ggf. erf. Maßnahmen

Untersuchungsumfang wäre schon 01/22 abgestimmt worden, so dass die Ergebnisse schon hätten eingearbeitet sein können

Wasser: keine Anmerkungen

Bodenschutz: keine Anmerkungen; bodenkundliche Baubegleitung wird empfohlen

Gewässerschutz: keine Anmerkungen

Landesamt für Vermessung, Geoinformation

Höhenfestpunkt (HFP) 6610/576 im Geltungsbereich; vor Beginn der Maßnahme Rücksprache

Landesbetrieb für Straßenbau

Anbindung Knotenpunkt B423 / Cappelallee

Landesdenkmalamt

Anzeigepflicht

Landwirtschaftskammer

Möglichst keinen Waldersatz oder Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Oberste Landesbaube-hörde OBB 1: Landes- und Stadtentwicklung,

Bauaufsicht und Wohnungswesen

Hinweis auf Vorranggebiet für Forschung und benachbartes Landschaftsschutzgebiet

Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz

Abt. D - Forstbehörde

Baufelder müssen § 14 (3) LWaldG einhalten

Vorbesprechung: Waldumwandlung 2 ha (1:1), vorab mit Forstbehörde abzusprechen

Wenn gem. § 8 (5) LWaldG Flächen im BP festgesetzt werden, ist keine Genehmigung erforderlich.

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Prüfung von § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB ist durchzuführen

Möglichst Flächen für Ladeinfrastruktur festsetzen

PLEdoc GmbH

Hinweis darauf, dass auch Ausgleichsflächen abzustimmen sind, da sich auch dort eine Betroffenheit ergeben könnte.

Kreisstadt Homburg, den 12.01.2023

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

Michael Forster

Bürgermeister

Veröffentlicht am: 17.01.2023 | Drucken