KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 09.11.2022
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“ in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Ausstellung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) aufgestellt.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zum Bebauungsplan wurden zudem eine einzelhandelsgutachterliche Auswirkungsanalyse, eine Ver-kehrsuntersuchung sowie ein Schalltechnischen Gutachten erstellt.
Die Firma Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG betreibt in der Straße „Am Forum“ im Stadtteil Homburg einen Bau- und Gartenmarkt.
Die Nachfrage der Kunden ist an diesem Standort gleichbleibend hoch, allerdings entspricht die Filiale des Bau- und Gartenmarktes nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen. Das bestehende Gebäude samt zugehörigen Nebenanlagen des früheren hela Profi Zentrums wurde im Jahr 2007/2008 von der Firma Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG übernommen und auf das Globus Baumarkt-Konzept umgestellt.
Das neue Konzept der Firma Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG sieht eine Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 13.500 m2 um 5.100 m2 auf 18.600 m2 durch einen Anbau an das Bestandsgebäude vor. Der planungsrechtlich genehmigte Anteil an innenstadtrelevanten Randsortimenten von 1.500 m2 soll nicht erhöht werden. Die aktuelle Planung sieht einen Drive-In vor.
Zudem soll die verkehrliche Erschließung des Marktes neu geordnet und somit verbessert werden. So sollen die Anlieferungen und zum jetzigen Planungsstand auch die „Drive-In-Fahrten“ über eine neu geordnete Zu- und Ausfahrt entlang der Straße „Am Stadtbad“ erfolgen. Darüber hinaus ist ein eigener Bereich für die Mitarbeiterparkplätze im Bereich der Straße „Am Stadtbad“ vorgesehen. Die Haupterschließung für die Kunden des Marktes soll weiterhin über die Straße „Am Forum“ erfolgen.
Durch die Entzerrung der Verkehrsführung von Kunden- und Zulieferverkehr, der Verbesserung der Warenanlieferung und -abholung wird eine Optimierung des bestehenden Marktes und die Steigerung der Attraktivität durch zusätzliche Angebote für Kunden angestrebt.
Die Erweiterung dient auch der Optimierung betrieblicher Abläufe sowie der Verbesserung der Warenpräsentation und Barrierefreiheit. Durch die bauliche Erweiterung ergibt sich darüber hinaus die Möglichkeit der Umstrukturierung der Verkaufsräume. Damit kann auch die langfristige Sicherung des Standortes gewährleistet werden.
Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist das Vorhaben nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen (Gebietsart, max. Verkaufsfläche, überbaubare Grundstücksfläche, etc.) einer Erweiterung des Bestandsmarktes entgegenstehen. Daher bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist demnach die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des bestehenden Bau- und Gartenmarktes.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10“ aus dem Jahr 2005.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Im Westen durch die Straßenverkehrsfläche der Straße „Am Stadtbad“, dem Betriebsgelände des angrenzenden Lidl-Marktes und des smile-BEST-Fitness-Studios,
im Norden durch die Straßenverkehrsfläche der Straße „Am Forum“,
im Osten durch die gemischt genutzte Bebauung entlang der Zweibrücker Straße und Straße „Am Forum“ samt deren privaten Gartenflächen und unbebauten, mit Gehölzstrukturen ver-sehenen Freiflächen,
im Süden durch die Wohnbebauung und Parkplatzflächen entlang der Straße „In den Schrebergärten“ sowie dem Betriebsgelände des angrenzenden ALDI-Marktes
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 4,6 ha.
Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für den Großteil der Fläche eine Sonderbaufläche sowie für den westlichen Randbereich eine gemischte Baufläche dar. Das Ent-wicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht vollständig erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Kernplan GmbH)
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches (4,6 ha), der bereits bestehenden Versiegelung und der festzusetzenden Grundflächenzahl (0,8) wurde gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Abschätzung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a BauGB durchgeführt. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10“ erfüllt somit die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie der einzelhandelsgutachterlichen Auswirkungsanalyse, der Verkehrsuntersuchung sowie dem schalltechnischen Gutachten in der Zeit vom 22.11.2022 bis einschließlich 22.12.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.
Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können diese Unterlagen auch im Internet eingesehen werden:
Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Nr. 4 PlanSiG wird daher auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) der in Rede stehende Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie den o.g. Fachgutachten zeitgleich veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg unter: https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Kreisstadt Homburg, den 09.11.2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister