Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Beschluss des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Am Zunderbaum, 1. Änderu

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 13.05.2022

B E K A N N T M A C H U N G

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Am Zunderbaum, 1. Änderung“

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 12.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Zunderbaum, 1. Änderung" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarge-meinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Planungsziel ist die Ansiedlung weiterer ergänzender Nutzungen einschließlich der Herstellung von Arbeitsplätzen mittels der Aktivierung einer Fläche, die aufgrund ihrer bereits vor-handenen Erschließung, der Lage im Siedlungsraum, der restriktionsarmen naturschutzfachlichen Gegebenheiten und der anthropogenen Vornutzung (Landwirtschaft) als geeignete Potentialfläche darstellt. Da die Festsetzungen nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können, wir der FNP für den Geltungsbereichs des Bebauungsplans geändert.
Im Rahmen des Bebauungsplanes "Am Zunderbaum, 1. Änderung" wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Der Bebauungsplan umfasst die beiden Flurstücke 1716/15 und 1722/18 und wird wie folgt begrenzt: Im Osten verläuft die „Bexbacher Straße“ (B 423), im Süden grenzt das Areal an die Straße „Am Zunderbaum“ an, nordwestlich angrenzend befindet sich ein kleiner Gehölz-bestand eines Automobilzulieferers.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m².

1 Aenderung Geltungsbereich Zunderbaum


Geltungsbereich

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie dem Schalltechnischen Gutgutachten in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die derzeit gelten Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg (https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zum Bebauungsplan “Am Zunderbaum, 1 Änderung“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

• Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit folgenden Informationen:
o Ziele aus relevanten Fachgesetzen, Verordnungen und Richtlinien
o Ziele aus einschlägigen Fachplänen (ROP, Landschaftsplan, etc.)
o Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Angaben zu den planungsrelevanten Artgruppen (Tagfalter, Avifauna, etc.)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Mensch“ (insb. Berücksichtigung von Schallschutz)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Flora/Fauna“ (insb. Biotoptypenkartierung und -bewertung, einschl. rechnerischer Bilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Orts- und Landschafsbild“
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Boden“ (insb. Bodenschichten, Altlasten)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Wasser“ (insb. Berücksichtigung Wasserschutzgebiet Homburg-Beeden)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Luft / Klima“ (insb. Versiegelung und Kaltluftentstehung)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Kulturgüter und Sachgüter“
o Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
o Erläuterung der im Bebauungsplan getroffenen Anpflanzfestsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) (Durchgrünung, Baumpflanzungen, Ausschluss Schottergärten etc.)
o Angaben zu den getroffenen Lärmschutzfestsetzungen
o Angaben zu den externen Ausgleichsmaßnahmen (Ökopunkte)

• Schallschutzgutachten zu den auf die bestehende Wohnbebauung in der Nachbarschaft einwirkenden Geräuschimmissionen

• Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Biosphärenreservat Bliesgau Hinweis auf die Belange des Klimaschutzes, des Naturschutzes und der nachhaltigen Mobilität, sowie Anregungen zu den grünordnerischen Festsetzungen.
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Anregungen zum Ausgleich, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum Gewässerschutz und zu Altlasten
Landdesdenkmalamt Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zur Anzeigepflicht und dem befristeten Veränderungsverbot
Landwirtschaftskammer für das Saarland Anregungen zum externen Ausgleich
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Oberste Landesbaubehörde OBB 1:
Landes- und Stadtentwicklung,
Bauaufsicht und Wohnungswesen
Anregungen zum Grundwasserschutz
Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz
Abt. D - Forstbehörde
Anregungen zum Waldabstand
PLEdoc GmbH Anregungen zum externen Ausgleich
Saarpfalz-Kreis Gesundheitsamt Hinweise bzgl. Grundwasserschutz


Kreisstadt Homburg, den 13.05.2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 22.05.2022 | Drucken