KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 12.08.2022
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB) im Bebauungsplanverfahren „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“.
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.07.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
In Homburg sollen die Grundstücke „Rechts am Zweibrücker Weg“, nördlich des Globus-Baumarktes, bebaut werden. Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt drei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie einer Lagerhalle.
Mit der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Die festgesetzte Erschließung im ursprünglichen Bebauungsplan soll nun durch die Änderung angepasst werden. Vorgesehen sind die Rücknahme der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung / Verkehrsberuhigter Bereich, sowie gleichzeitig die Sicherung des bestehenden Fußweges. Daher bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“ wird wie folgt begrenzt:
• im Norden durch angrenzende Grün- und Gehölzstrukturen (Biotop),
• im Osten durch eine angrenzende Grünfläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen bzw. die Straßenverkehrsfläche der Zweibrücker Straße (Bundesstraße B 423),
• im Süden durch die Bebauung und private Freiflächen der Zweibrücker Straße Nr. 75 sowie die angrenzenden Flächen des Globus-Baumarktes und
• im Westen durch die Stellplatzflächen des Globus-Baumarktes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 4.900 m2.
Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung Kernplan)
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A ), den Textfestsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 30.08.2022 bis einschließlich 30.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die derzeit gelten Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.
Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können die Unterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum auch im Internet eingesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg
(https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Kreisstadt Homburg, den 12.08.2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 21.08.2022 | Drucken