Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
Bekanntmachung
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden Daten über Alters- und Ehejubiläen nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 03.02.2021
Der Oberbürgermeister
i. V.
Michael Forster
Bürgermeister