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Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg am 09. Juni 2024

Der Gemeindewahlleiter
der Kreisstadt Homburg (Saar)
Homburg, 13. Juni 2024

 

 

Bekanntmachung
über das Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg am 09. Juni 2024

 

Gemäß § 45 in Verbindung mit § 79 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828), und § 107 i. V. m. § 52 der Kommunalwahlordnung - KWO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. I 2019, S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsbl. I S. 878), gebe ich hiermit das am 11. Juni 2024 vom Gemeindewahlausschuss der Kreisstadt Homburg festgestellte Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg vom 09. Juni 2024 bekannt:

a) Zahl der Wahlberechtigten
b) Zahl der Wählerinnen und Wähler
c) Zahl der ungültigen Stimmen
d) Zahl der gültigen Stimmen
31.912
20.200
310
19.890

 

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

 

1.

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Forster

Michael

Bürgermeister, Jurist

8.612  Stimmen

2.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Conigliaro

Pascal

Mitglied des Landtages, Finanzanalyst

4.092  Stimmen

3.

Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)

Prof. Dr. Piazolo

Marc

Professor für Geld, Kredit und Außenwirtschaft

2.084  Stimmen

4.

Alternative für Deutschland (AfD)

Loew

Markus

Fachinformatiker

2.878  Stimmen

5.

DIE LINKE (DIE LINKE)

Leiner

Bruno

Heizungsbaumeister

   938 Stimmen

6.

Einzelbewerber

Schneidewind

Rüdiger

Oberbürgermeister

1.286 Stimmen

 

 

Gem. § 56 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 72 Abs. 2 Satz 2 KWG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in gleicher Sitzung gem. § 79 KWG in Verbindung mit § 107 KWO festgestellt, dass kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit kein Bewerber zum Oberbürgermeister gewählt ist. Es findet deshalb eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben:

 

1. Forster, Michael
2. Conigliaro, Pascal
Erreichte Stimmenzahl im 1. Wahlgang:
Erreichte Stimmenzahl im 1. Wahlgang:
8.612 Stimmen
4.092 Stimmen

 

Die Stichwahl findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.

 

Nach § 108 Abs. 1 KWO ist zur Stichwahl wahlberechtigt, wer in das Wählerverzeichnis nach dem Stand der ersten Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben.

 

(Manfred Rippel)

  Veröffentlicht am: 14.06.2024 | Drucken