Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Der Oberbürgermeister Homburg, 13. Mai 2019
der Kreisstadt Homburg
Bekanntmachung
Repräsentative Wahlbezirke gemäß § 3 Satz 5 WStatG
1. Festlegung repräsentativer Wahlbezirke
Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I. S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1 a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I, S. 962) wurden vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin für das Saarland und dem Statistischen Amt Saarland im Wahlgebiet der Kreisstadt Homburg folgende Wahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik bestimmt:
Wahlbezirk 08 BBZ Paul-Weber-Schule, Trakt I - Saal 9
Wahlbezirk 10 Schule Bruchhof – Sanddorf, Saal 6
Wahlbezirk 28 Ehemalige Schule Jägersburg, Wahllokal I
2. Sicherung des Wahlgeheimnisses
Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses
a) müssen Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
b) müssen Briefwahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wähler umfassen,
c) werden die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen (lediglich sechs) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind,
d) dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden,
e) hat die Stimmenauszählung zunächst im Wahllokal ohne statistische Auswertung zu erfolgen und darf die Auswertung für statistische Zwecke erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen,
f) sind die Statistikstellen einer engen Zweckverbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
g) dürfen wahlstatistische Erhebungen von Gemeinden nur durchgeführt werden, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstellen von anderen kommunalen Verwal-tungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist,
h) dürfen Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke nicht veröffentlicht werden.
3. Verfahren
Für die Feststellungen über die Stimmabgabe sind Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Es ergeben sich dabei zwölf Unterscheidungsmerkmale, die auf den jeweiligen Stimmzetteln unverschlüsselt aufgedruckt sind. Dabei handelt es sich um folgende Unterscheidungsmerkmale:
A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1995 bis 2001
B. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1985 bis 1994
C. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1975 bis 1984
D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1960 bis 1974
E. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1950 bis 1959
F. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1949 und früher
G. weiblich, geboren 1995 bis 2001
H. weiblich, geboren 1985 bis 1994
I. weiblich, geboren 1975 bis 1984
K. weiblich, geboren 1960 bis 1974
L. weiblich, geboren 1950 bis 1959
M. weiblich, geboren 1949 und früher
4. Information
Die Kreiswahlleiterin des Saarpfalz-Kreises macht am Tage der Wahl im jeweiligen Wahllokal der betroffenen Wahlbezirke durch öffentliche, amtliche Bekanntmachung auf die repräsentative Wahlstatistik aufmerksam. Darüber hinaus liegen in den jeweiligen Wahllokalen Informationsbroschüren des Bundeswahlleiters aus. Des Weiteren steht für Fragen im Vorfeld des Wahltages und am Wahltage selbst das Wahlamt der Stadt Homburg für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Dienststelle der städtischen Wahlbehörde
Anschrift:
Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg
Rathaus, Am Forum 5
66424 Homburg
Telefon: 06841 - 101-0
Telefax: 06841 - 101-555
E-Mail: stadt@homburg.de
Wahlamt:
Stadtoberamtsrätin Kerstin Puchner
Telefon: 06841 - 101-209
Telefax: 06841 - 101-200
E-Mail: wahlamt@homburg.de
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister