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Bekanntmachung gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung

Der Oberbürgermeister Homburg, den 10. Oktober 2018
als Gemeindewahlleiter

B E K A N N T M A C H U N G

Gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich bekannt, dass

Herr Josef Tuch
wohnhaft Closenbruchstraße 5
66424 Homburg

für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Christian Hau in den Stadtrat der Kreisstadt Homburg nachrückt. Die entsprechend der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 27. Mai 2014 auf dem Wahlvorschlag Nr. 13 der AfD folgenden Ersatzpersonen Wolfram Hau und Sebastian Blinn blieben gem. § 44 Abs. 3 S. 3 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung unberücksichtigt.

( Rüdiger Schneidewind )

Veröffentlicht am: 22.10.2018 | Drucken