Kreisstadt Homburg
Bei der Kreisstadt Homburg (rd. 44.000 Einwohner) ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle der/des
Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters
zum 01. Oktober 2024 neu zu besetzen.
Die Amtszeit dauert gemäß § 31 Abs. 2 KSVG bis zum 30. September 2034.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B5. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B6 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister durch Beschluss des Stadtrates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt; diese beträgt 307 EUR.
Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur/zum Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird am 09. Juni 2024 von den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Homburg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am 23. Juni 2024 statt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei oder Wählergruppe nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO) zwingend erforderlich.
Nähere Einzelheiten sind der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen, die am 30. November 2023 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg unter www.homburg.de veröffentlicht wurde. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen beim Gemeindewahlleiter der Kreisstadt Homburg endet am 04. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Stadtratswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 153 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber mit Ausnahme des bisherigen Stelleninhabers. Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters“ an die Kreisstadt Homburg - Personalabteilung -, Am Forum 5, 66424 Homburg, zu richten.
Homburg, den 20. Dezember 2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)