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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung zwischen Steinbach- und Bernwardstraße“ in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 06.02.2023

Bekanntmachung

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung zwischen Steinbach- und Bernwardstraße“ in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB).

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Ausstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung zwischen Steinbach- und Bernwardstraße“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen aufgestellt.


Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10.11.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung zwischen Steinbach- und Bernwardstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan werden folgende Ziele verfolgt: In Homburg sollen im Stadtteil Erbach-Reiskirchen zwischen der Steinbach- und der Bernwardstraße, das ehemalige Hotel „Landhaus Roth“ zu einem Wohnhaus mit 12 Wohneinheiten umgebaut und ein weiteres Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten auf der Fläche errichtet werden. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein ehemaliges Hotel mit nordöstlich angrenzendem Parkplatz. Die Erschließung der Fläche ist durch die direkte Lage an der Steinbachstraße und der Bernwardstraße gesichert. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Grundstück untergebracht werden.

Das Plangebiet liegt derzeit innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Nördlich der Bernwardstraße“ (2000). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig, insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Wohneinheiten. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung zwischen Steinbach- und Bernwardstraße“ wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Bebauung und privaten Freiflächen der Steinbachstraße 96, im Süden durch die Bernwardstraße (dahinter angrenzend Steinbachstraße 90 sowie Bernwardstraße 4, 6 und 8 mit privaten Freiflächen), im Westen durch die Steinbachstraße mit der dahinter angrenzenden Bebauung mit privaten Freiflächen der Nr. 77 und 79 sowie im Osten durch die Bebauung und privaten Freiflächen der Bernwardstraße 7.


Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 1.370 m2.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Bekanntmachung Wohnbebauung Steinbachstrasse

Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Kernplan GmbH)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung zwischen Steinbach- und Bernwardstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung in der Zeit vom 23.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse:
stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg unter: https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Kreisstadt Homburg, den 06.02.2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 15.02.2023 | Drucken