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Aufstellung des Bebauungsplans "Westlich der Remise", 1. Änderung

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 15.12.2021

Bekanntmachung

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Remise, 1. Änderung "
in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Remise, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:
Aufgrund von Ansiedlungswünschen seitens verschiedener Firmen ist eine Änderung der Festsetzungen erforderlich. Unter anderem ist vorgesehen, im westlichen Bereich des Bebauungsplanes einen weiteren Gleisanschluss zu ermöglichen.
Ebenso muss die tatsächliche Straßenverkehrsfläche, welche über die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche hinausgeht, nun planungsakzessorisch und planungserforderlich Beachtung finden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:
im Uhrzeigersinn beginnend mit dem Schnittpunkt der nordöstlichen Grenze des Fl.St.Nr. 3215/2 und der nordwestlichen Grenze des Fl.St.Nr. 3209/14.
Von diesem Punkt Richtung Osten verlaufend entlang der nördlichen Grenzen des Fl.St.Nr. 3209/14 bis zur festgesetzten Grünfläche/Maßnahmenfläche im Bebauungsplan „Westlich der Remise“.
im Osten:
von vorgenanntem Punkt in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der zuletzt genannten Grünfläche/Maßnahmenfläche bis zu deren südwestlichen Endpunkt. Von diesem Punkt in südwestlicher Richtung abknickend bis zur westlichen Grenze der festgesetzten Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan „Westlich der Remise“. Weiter Richtung Südosten ca. 73 m entlang dieser Straßenverkehrsfläche.
Im Süden:
von zuletzt genanntem Punkt in südwestlicher Richtung abknickend zum Schnittpunkt der südlichen Grenze des Fl.St.Nr. 3449/179 und der südwestlichen Grenze des Fl.St.Nr. 3209/14.
Im Westen:
von vorgenanntem Schnittpunkt in nordwestlicher Richtung abknickend entlang der
Grenze der Deutschen Bahn AG Trasse Fl.St.Nr. 3449/180 bis zum Ausgangspunkt.

Alle Plannummern Gemarkung Homburg.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Teiländerung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 40.000 m².
Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für die Fläche eine gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Geltungsbereich:

Geltungsbereich westlich der Remise


Quelle: LVGL Saarland, Stand Kataster 01.02.2021; Bearbeitung Stadt Homburg

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Westlich der Remise“.

Kreisstadt Homburg, den 15.12.2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 28.12.2021 | Drucken