KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 04.08.2022
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 2" in der Gemarkung Homburg gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung
(§ 2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 2“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der bauplanungs-rechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des im Flächennut-zungsplan ausgewiesenen Sondergebietes „SO Klinik LKH“.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am Standort des Universitätsklinikums. Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt: Im Norden durch die Ringstraße des UKS, im Süden und Südwesten durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, im Osten entlang des Zufahrtsweges zur Schule am Webersberg, im Nordwesten durch den Zufahrtsweg zum Parkplatz westlich der Schule am Webersberg. Der Geltungsbereich befindet sich ausschließlich innerhalb des Flurstückes Nr. 850/49 in der Gemarkung Homburg. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 11,3 ha
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Stadt Homburg)
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 2“, bestehend aus dem Geltungsbereich sowie der Kurzbegründung in der Zeit vom 17.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Parallel zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.
Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können die Unterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum auch im Internet eingesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die Unterlagen des in Rede stehenden Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 2“, bestehend aus dem Geltungsbereich sowie der Kurzbegründung im Internetportal der Kreisstadt Homburg (https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) veröffentlicht.
Kreisstadt Homburg, den 04.08.2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister