KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 20.10.2020
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch" in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich " Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wo-chenendhäuser Königsbruch " gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen. In der Sitzung am 10.09.2020 hat der Stadtrat den Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das nordöstlich des Homburger Stadtteils Bruchhof-Sanddorf an der L223 gelegene Freizeit- und Naherholungsgebiet Königsbruch hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer bedeutenden Freizeitanlage mit Campingstellplätzen, Wochenendhäusern und gastronomischem Angebot entwickelt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden im Bereich der Freizeitanlage bauliche Anlagen in unterschiedlicher Größe und Ausprägung errichtet.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist die ausgeübte Nutzung aktuell planungsrechtlich nicht zulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hat der Stadtrat der Kreisstadt den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Zum Bebauungsplan fand bereits im März / April 2019 eine frühzeitige Beteiligung statt.
Der gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Camping“ sowie Wasserflächen dar.
Da der Bebauungsplan ein entsprechendes Sondergebiet festsetzen soll, ist das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt. Aus diesem Grund ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg im Bereich des Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung - Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB teil zu ändern.
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche und nachrichtliche Übernahme der Wasserflächen, einer Altlastver-dachtsfläche, der Verläufe von oberirdischen Hauptversorgungsleitungen sowie Abgrenzungen eines Wasser-, FFH-, Natur- und Landschaftsschutzgebietes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 19,3 ha.
Geltungsbereich
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich " Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch " wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidene Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom
02.11.2020 bis einschließlich 16.11.2020
während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden und auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben und abgegeben werden, oder elektronisch per Email an stadtplanung@homburg.de gesendet werden.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Kreisstadt Homburg, den 20.10.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Christine Becker)
Hauptamtliche Beigeordnete