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Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1“

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 05.08.2021

B E K A N N T M A C H U N G
des
Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1“ in der Gemarkung Homburg
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB)

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 die Auf-stellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich des Bebauungsplanes "Westlich des Forums, Teilbereich 1" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Homburg ist der Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der parallel laufende Bebauungsplan überplant diese Fläche überwiegend mit anderen Nutzungen und kann demnach nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt.
Der Flächennutzungsplan wird daher für den Bereich des Plangebietes geändert. Es ist ein Mix aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgung geplant.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung aus Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Bauflächen sowie Sonderbauflächen.

Das Plangebiet wird von folgenden Straßen begrenzt und im Bestand erschlossen: Am Forum (Nord-Osten), Am Stadtbad (Osten), Entenmühlstraße (Süden), Beeder Straße (Westen) und Saarbrücker Straße (Norden). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 19 ha.

FNP Aenderung Westlich des Forums Lageplan mit Geltungsbereich

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich "Westlich des Forums, Teilbereich 1" wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom

18.08.2021 bis einschließlich 31.08.2021

während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden und auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben und abgegeben werden, oder elektronisch per Email an stadtplanung@homburg.de gesendet werden.

Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die derzeit gelten Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung daten-schutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus ist nicht erforderlich, es wird jedoch zur besseren Koordinierung darum gebeten, entweder unter stadtplanung@homburg.de oder unter der Telefonnummer 06841/101-419 oder 06841/101-421 oder 06841/101-422 vor Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren.

Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können die Unterlagen auch im Internet eingesehen werden:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen

Kreisstadt Homburg, den 05.08.2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Christine Becker)
Hauptamtliche Beigeordnete

Veröffentlicht am: 10.08.2021 | Drucken