KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 15.12.2021
Bekanntmachung
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg" in der Gemarkung Einöd gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.09.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes "Rechts am Zweibrücker Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:
In Homburg sollen die Grundstücke „Rechts am Zweibrücker Weg“, nördlich des Globus-Baumarktes, bebaut werden. Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt drei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie einer Lagerhalle.
Die Erschließung der Fläche ist über die östlich verlaufende Zweibrücker Straße gesichert. Die interne Erschließung des Gebiets soll über den vorhandenen Fußweg zum Baumarkt erfolgen, welcher verbreitert und als Zufahrtsstraße ausgebaut werden soll. Der Fußweg zum Baumarkt soll hierbei erhalten werden. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Grundstück, u. a. in einer Tiefgarage, untergebracht werden.
Das Plangebiet liegt derzeit innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Innen-stadterneuerung Teilplan Nr. 10“ (2005), welcher ein Mischgebiet festsetzt, jedoch keine überbaubaren Flächen in diesem Bereich definiert. Demnach ist das Vorhaben, insbesondere aufgrund der Nicht-Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen, nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg“ wird wie folgt begrenzt:
• im Norden durch angrenzende Grün- und Gehölzstrukturen (Biotop),
• im Osten durch eine angrenzende Grünfläche mit vereinzelten Gehölzstrukturen bzw. die Straßenverkehrsfläche der Zweibrücker Straße (Bundesstraße B 423),
• im Süden durch die Bebauung und private Freiflächen der Zweibrücker Straße Nr. 75 sowie die angrenzenden Flächen des Globus-Baumarktes und
• im Westen durch die Stellplatzflächen des Globus-Baumarktes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 4.900 m2.
Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Geltungsbereich:
Quelle: LVGL Saarland, Stand Kataster 07.04.2021; Bearbeitung Kernplan
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A ), den Textfestsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 05.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie, die derzeit gelten Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus ist nicht erforderlich, es wird jedoch zur besseren Koordinierung darum gebeten, entweder unter stadtplanung@homburg.de oder unter der Telefonnummer 06841/101-0 vor Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren.
Entsprechend des Gebotes der Kontaktvermeidung können diese Unterlagen auch im Internet eingesehen werden:
Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Nr. 4 PlanSiG wird daher auf der Internetseite der Kreisstadt (www.homburg.de) der in Rede stehende Entwurf des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg“ zeitgleich veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg
(https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Innenstadterneuerung Teilplan Nr. 10“ (2005).
Kreisstadt Homburg, den 15.12.2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister