I. Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Homburg erlässt aufgrund der §§ 8, 4 und 12 in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) und §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 SPolG sowie § 35 Satz 2 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:
II. Begründung
Im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme in der Gasstraße/Gerberstraße wurde die Bombe freigelegt. Anhand der Untersuchung des Fundes sowie der Bewertung durch die Fachstelle – Kampfmittelbeseitigungsdienst – muss eine Entschärfung vor Ort erfolgen. Nach Abwägung der Gefahrenlage unter Berücksichtigung der erforderlichen organisatorischen Vorlaufzeit und den örtlichen Gegebenheiten wird der Sonntag, 17.11.24 festgesetzt.
Bei der Entschärfung besteht die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben aller im von der Fachstelle festgelegten Umkreis befindlichen Personen, da es im Rahmen der Entschärfung auch zur Detonation kommen kann. Durch die dadurch ausgelöste Druckwelle, die Splitterwirkung und herabfallende Teile entstehe in erheblichem Maße eine Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung.
Der Sicherheitsradius wurde durch die fachkundige Stelle – Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landespolizeipräsidiums – zur Vermeidung einer solchen Gefahr festgelegt. Siehe hierzu den auf der Karte ausgewiesenen Bereich.
Das verfügte Betretungs- und Aufenthaltsverbot wird auf § 12 SPolG gestützt. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Sicherheitszone während der notwendigen Entschärfung auch tatsächlich geräumt ist. Die Anwesenheit von Personen innerhalb der Sicherheitszone würde wegen der damit verbundenen Gefährdung der Entschärfung entgegenstehen. Ein in gleicher Weise geeigneter Eingriff zur Abwehr der mit der Entschärfung der Bombe verbundenen Gefahr, der mit einer geringeren Beeinträchtigung der Betroffenen verbunden wäre, ist nicht ersichtlich bzw. geeignet.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet und liegt im öffentlichen Interesse. Die Bombe muss vor Ort entschärft oder gegebenenfalls kontrolliert gesprengt werden, ein Abtransport ist nach jetziger Einschätzung nicht möglich. Es besteht die drohende Gefahr, dass bei einer Detonation Personen u.a. durch die Splitterwirkung verletzt werden können. Die dadurch bestehende akute Gefahrenlage für Leib und Lebend kann nur durch ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot während der Entschärfung wirksam unterbunden werden.
Der Notwendigkeit der Evakuierung ist Vorrang vor etwaigen Individualinteressen einzuräumen.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg oder bei dem Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 1, 66424 Homburg, erhoben werden.
Sie haben das Recht, gem. § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, zu beantragen, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherzustellen.
Homburg, den 14. November 2024
Der Oberbürgermeister
Michael Forster
Verzeichnis der Straßen des Evakuierungsgebiets:
Gasstraße 2
Gasstraße 4
Gasstraße 5
Gasstraße 6
Gerberstraße 32
Gerberstraße 33
Gerberstraße 33 a
Gerberstraße 35
Gerberstraße 37
Gerberstraße 41
Gerberstraße 42
Goethestraße 4
Goethestraße 5
Goethestraße 6
Goethestraße 7
Goethestraße 8
Goethestraße 9
Goethestraße 10
Goethestraße 11
Goethestraße 12
Goethestraße 13
Hiltebrandtstraße 2
Hiltebrandtstraße 3 (PSP)
Hiltebrandtstraße 4
Hiltebrandtstraße 8
Kaiserstraße 29
Kaiserstraße 30
Kaiserstraße 33
Kaiserstraße 34
Kaiserstraße 36
Kaiserstraße 37
Kaiserstraße 38
Kaiserstraße 40
Kaiserstraße 42
Kaiserstraße 44
Kaiserstraße 46
Kaiserstraße 48
Kaiserstraße 50
Kaiserstraße 53
Kaiserstraße 58
Kaiserstraße 60
Kaiserstraße 63
Kaiserstraße 64
Kaiserstraße 65
Kaiserstraße 66
Lessingstraße 2
Lessingstraße 4
Lessingstraße 6
Lessingstraße 8
Lessingstraße 11
Lessingstraße 12
Lessingstraße 13
Lessingstraße 15
Lessingstraße 16
Richard-Wagner-Straße 37
Richard-Wagner-Straße 39
Richard-Wagner-Straße 45
Richard-Wagner-Straße 47
Richard-Wagner-Straße 56
Richard-Wagner-Straße 58
Richard-Wagner-Straße 61
Schillerstraße 3
Schillerstraße 5
Schillerstraße 6
Schillerstraße 7
Schillerstraße 8
Schillerstraße 9
Schillerstraße 10
Schillerstraße 11
Schillerstraße 13
Uhlandstraße 14
Uhlandstraße 22
Skizze: