Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
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8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung von
Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage
der Kreisstadt Homburg
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS –
vom 10. Dezember 1998
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) und des § 50 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS – vom 10. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Nachtragssatzung über die Festsetzung von Abwassergebührensätzen vom 12. Dezember 2019, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„ (1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,89 € je cbm Schmutzwasser.“
2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt jährlich 0,60 € je qm gebühren-pflichtige Fläche gem. § 14 Abs. 3 der Abwassergebührensatzung vom 13. Mai 1998 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 05. November 2020. “
3. § 2 Abs. 3 wird wie folgt neu eingefügt:
„(3) Die Gebühr für die Reinigung von Sinkkästen beträgt je Reinigung 9,46 €“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Homburg, den 17. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 21.12.2021 | Drucken