Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg (Verwaltungsgebührensatzung)


2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg
(Verwaltungsgebührensatzung)



Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 2050 vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz - KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.Juli 2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg vom 18. Dezember 2003, geändert durch die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg vom 10. Februar 2011, wird wie folgt geändert:

(1) Die laufenden Nummern 17. – 20. sowie Nr. 23. werden ersatzlos gestrichen.

(2) Aus den laufenden Nummern 21. und 22. sowie aus den laufenden Nummern 24. – 26. werden dementsprechend die laufenden Nummern 17. und 18. bzw. die laufenden Nummern 19. – 21. Aus der laufenden Nummer 27. wird die laufende Nummer 22. Die laufende Nummer 28. wird in der laufenden Nummer 25. neu geregelt.

(3) Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Lfd. Nr. 19.: Die Gebühr für die Jahreserlaubnis wird von 60,00 € auf 100 € und die Gebühr für die Einzelerlaubnis von 10,00 € auf 25,00 € festgesetzt.
Lfd. Nr. 20.: Die Gebühr wird von 30,00 € auf 45,00 € festgesetzt.
Lfd. Nr. 21.: Es wird künftig unterschieden in eine Einzelgebühr (5,00 €) und eine Jahresgebühr (100,00 €).
Lfd. Nr. 22.: Die Maximalgebühr wird von 30,00 € auf 50,00 € festgesetzt.
Lfd. Nr. 25.: Die Gebühren für Streckenverlegungen (insb. gemäß § 127 TKG)

werden wie folgt festgesetzt:

25.1 Kleinere/geringfügige bauliche Maßnahmen (max. 100m Länge):

a) Gräben zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder zur Beseitigung oder zur Verhinderung von Störungen und

b) Gräben zur Herstellung von Hauszuführungen mit den dazugehörigen Baugruben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen von 125,00 € auf 100,00 € – 2.500,00 €,

25.2 je weitere angefangene 100 Meter ändert sich die Gebühr von 64,00 € auf 25% der Ursprungsgebühr.

25.3 Sonstige bauliche Maßnahmen werden mit 250,00 € - 2.500,00 €

veranschlagt.

(4) Die laufenden Nummern 23. und 24. werden eingefügt:

„Lfd. Nr. 23.: Grünschnittkarte: 25,00 € bis 50,00 €
Lfd. Nr. 24.: Aufbruchgenehmigung (gemäß §18 SStrG) für Punktaufbrüche (Aufgrabungsgröße ≤ 1,2 m²) und Bohrungen: erstmalig 100,00 €
Sonstige Trassen- und Aufbruchgenehmigungen (gemäß §18 SStrG): erstmalig 100,00 € bis 2.500,00 €
Verlängerung der Genehmigung: je 25 % der Erstgenehmigungsgebühr „

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Homburg, den 08. August 2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 17.08.2022 | Drucken