Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011

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2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe
der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 wird wie folgt geändert

§ 5 Gebührentarife

(1) Der Gebührenmaßstab und der Gebührensatz ergeben sich aus dem nachfolgenden Gebührenverzeichnis:

Gebührenverzeichnis

Art der Leistung Gebühr

A Allgemeine Friedhofsunterhaltungsgebühr (je Bestattungsfall)

a) bei Grabstätten mit 15 Jahren Nutzungsdauer 193 €
b) bei Grabstätten mit 20 Jahren Nutzungsdauer 257 €
c) bei Grabstätten mit 30 Jahren Nutzungsdauer 386 €

B Grabnutzungs-, Grabherstellungsgebühren und sonstige Gebühren

I. Grabnutzungsgebühr

1. Reihengräber Erdbestattung

a) Reihengrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 590 €
b) Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (ohne Pflege) 1.567 €
c) Reihenrasengräber (mit Pflege) 2.186 €

2. Reihengräber Urnenbestattung

a) Urnenreihengrab (ohne Pflege) 400 €
b) Urnenreihengrab (mit Pflege) 750 €
c) Urnenreihengrab anonym (mit Pflege) 450 €
d) Urnengemeinschaftsgrabstätte (Anatomie) je Stelle 50 €

3. Wahlgräber Erdbestattung

a) Rabattengrab je Stelle 2.154 €
b) Familiengrab je Stelle 2.154 €
c) Tiefengrab je Stelle 2.154 €

4. Wahlgräber Urnenbestattung

a) Urnenwahlgrabstätte je Stelle 750 €
b) Urnengrabstätte in Stele / Wand je Stelle 600 €
c) Urnenwahlgrabstätte an Baum für eine Stelle 500 €
d) Urnenwahlgrabstätte an Baum für zwei Stellen 750 €


5. Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahlgräbern
pro Jahr der Verlängerung die anteiligen Kosten aus der allgemeinen Friedhofsunterhaltungsgebühr sowie der Grabnutzungsgebühr des entsprechenden Wahlgrabes je Stelle nach Nr. 3 oder 4.

II. Grabherstellungsgebühr

1. Erdbestattungen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 307 €
2. Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 544 €
3. erste Beisetzung in Tiefengräber 982 €
4. Urnenbeisetzungen Anatomie 5 €
5. Urnenbeisetzungen in ein Erdgrab 195 €
6. Urnenbeisetzungen in eine Stele oder Wand 157€

III. Ausgrabungen

1. Ausgrabungen von Urnen 187 €

IV. Umbettungen

Für Umbettungen gelten die Gebührensätze nach Nr. III, wobei die entsprechende Grabherstellungsgebühr nach Nr. II gesondert hinzukommt.

V. Tieferlegung

Von Gebeinen innerhalb einer Grabstelle (Personen ab 5 Jahre Lebensalter, deren Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen ist), wobei die entsprechende Grabherstellungsgebühr für die Neubestattung nach Nr. II gesondert hinzukommt. 357 €

VI. Nutzungsgebühren für städtische Einrichtungen

1. Pavillon
- Altbreitenfelderhof 100 €
- Websweiler 100 €
- Bruchhof / Sanddorf 100 €
- Schwarzenbach 100 €
2. Leichenhalle 370 €
3. Leichenzelle 106 €
4. Leichenwaschraum 60 €

Artikel II

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt zum 01. Juli 2021 in Kraft.

Homburg, den 28. Mai 2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 22.06.2021 | Drucken