Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Das Gewerbeamt ist am Dienstag, 29. Oktober wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.

Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.

Namen für unsere Lieblingsmenschen gesucht

Namen für unsere Lieblingsmenschen gesucht – attraktive Preise zu gewinnen

 

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg ist auf der Suche nach Namen für unsere Lieblingsmenschen in der Homburger Innenstadt.

Bestimmt sind Euch die drei lebensgroßen Figuren in den vergangenen Tagen in der Homburger Innenstadt bereits aufgefallen. Diese Figuren, auch Lieblingsmenschen genannt, sind der Auftakt für viele weitere Aktionen im Rahmen des Programms Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren, bei dem sich die Stadt Homburg erfolgreich beworben hat.

Nun ist Eure Kreativität gefragt: Gesucht wird ein Name für unsere Genussdame in der St.-Michael-Straße für unsere Fahrradfahrerin in der Talstraße und für den älteren Herrn an der Ecke Talstraße / St. Michael Straße

Zu gewinnen gibt es jeweils einen Homburger Geschenkgutschein in Wert von 100,- Euro für den ausgewählten Namen des jeweiligen Lieblingsmenschen.

Alles was Ihr tun müsst, ist bis zum 31.08.2024 auf Instagram eine Story mit einem Selfie zu posten, auf dem einer unserer Lieblingsmenschen deutlich zu erkennen ist. Füge zu Deinem Selfie Deinen ausgewählten Namen für diesen Lieblingsmenschen hinzu. Vergiss nicht, die Instagram-Seite @stadtmarketing_homburg zu verlinken, ihr zu folgen und die Hashtags #LieblingsmenschGenussDame, #LieblingsmenschFahrradfahrerin und #LieblingsmenschÄltererHerr passend zu verwenden.

Die Gewinner werden unter allen Markierungen die zum Gewinnspiel eingegangen sind, per Zufallsprinzip ermittelt. Die glücklichen Gewinner werden per Instagram Privatnachricht benachrichtigt und aufgefordert, ihre persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig per Email an das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg unter stadtmarketing@homburg.de zu senden. Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung melden, verfällt sein Gewinnanspruch. Die Gewinne werden persönlich bei der Enthüllung der Namen übergeben.

 

Teilnahmebedingungen für das Lieblingsmensch-Gewinnspiel

Hast du Ideen für großartige Namen für unsere Lieblingsmenschen? Dann ist jetzt deine Chance, sie zu teilen und dabei Preise zu gewinnen! Das Gewinnspiel wird organisiert vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg und geht bis zum 31.08.2024

 

Was gibt es zu gewinnen?

Der- oder diejenige, der/die den besten Namen für unsere Genuss Dame auswählt, gewinnt einen Homburger Geschenkgutschein im Wert von 100 €.

Der- oder diejenige, der/die den besten Namen für unsere Fahrradfahrerin auswählt, gewinnt ebenfalls einen Homburger Geschenkgutschein im Wert von 100 €.

Der- oder diejenige, der/die den besten Namen für unseren älteren Herrn auswählt, gewinnt ebenfalls einen Homburger Geschenkgutschein im Wert von 100 €.

 

So kannst du teilnehmen:

Poste während des angegebenen Zeitraums auf Instagram eine Story mit einem Selfie, auf dem einer unserer Lieblingsmenschen deutlich zu erkennen ist, und füge Deinen ausgewählten Namen hinzu. Vergiss nicht, die Instagram-Seite @stadtmarketing_homburg zu verlinken, ihr zu folgen und die Hashtags #LieblingsmenschGenussDame, #LieblingsmenschFahrradfahrerin und #LieblingsmenschÄltererHerr passend zu verwenden.

 

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg auf Instagram sind alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

 

Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung der Aktion Lieblingsmenschen-Gewinnspiel

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

 

Teilnahmeschluss

Teilnahmeschluss ist Samstag, 21.08.2024, 23:59 Uhr.

 

Teilnahmevoraussetzungen/Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Gewinner werden unter allen Markierungen und Kommentaren, die zum Gewinnspiel eingegangen sind, per Auswahl und anschließend per Zufallsprinzip vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg ermittelt und per Instagram oder Facebook Privatnachricht aufgefordert, seine persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig per Email an das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Kreisstadt Homburg unter stadtmarketing@homburg.de zu schicken. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 10 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung hin gemeldet hat, verliert er den Gewinnanspruch. Der Gewinn wird bei der Enthüllung der Namen persönlich übergeben.

Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.

 

 

Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, seiner Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die Teilnehmer versichern, dass die von ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname und E-Mailadresse oder Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Instagram Fotos, des Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite www.homburg.de, Social Media Plattformen sowie die Berichterstattung in Printmedien mit ein.

Die Teilnehmer können ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Kreisstadt Homburg, Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Am Forum 5, 66424 Homburg oder an stadtmarketing@homburg.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

 

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.

Beim Lieblingsmenschen-Gewinnspiel ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook organisiert oder unterstützt.