Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe
Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten
vorgegebenes Formular (GewA 1)
Rechts- und Ordnungsamt
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.
Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes
SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR
§ 14 Abs.1 GewO
Sicherheit und Ordnung
Am Forum 5
66424 Homburg