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Stadt beauftragt Planungen für Retentionsflächen - Umgebung des KOI muss fit gemacht werden für Hochwasserereignisse

Die Abteilung Umwelt und Grünflächen innerhalb des Bauamts der Stadtverwaltung hat aktuell einen Auftrag an ein fachkundiges Ingenieurbüro erteilt. Dieses soll die Planungsleistungen und die notwendigen Vermessungsarbeiten für einen Retentionsraumausgleich im Bebauungsplan für das Kombibad Koi & Sauna an der Kaiserslauterer Straße erbringen.

Der entsprechende Beschluss dazu war im Ständigen Vergabeausschuss (SVA) im März dieses Jahres gefasst worden.

Der Hintergrund dieser Auftragsvergabe liegt darin, dass das Kombibad Koi im Jahr 2013 in einer HQ 100 Fläche und damit in einem faktischen Überschwemmungsgebiet gebaut wurde. Daher steht die Stadt Homburg nach wie vor in der Pflicht, den mit dem Bau des Koi entstandenen Verlust an Retentionsraum auszugleichen. Mit diesem Vorgehen soll das Ziel erreicht werden, eine Hochwassergefährdung im Bereich des Johannishofs (oder der Hinkelsbix) zu reduzieren.

Auf Basis von Planungen waren verschiedene Maßnahmen schon zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen worden, die Umsetzung erfolgte bisher jedoch nicht. Im Lauf des 2. Quartals 2021 hat die Stadtverwaltung allerdings erfahren, dass das bislang faktische Überschwemmungsgebiet im Bereich des Koi mit Wirkung vom 1. Januar 2021 nun ein festgesetztes und damit rechtlich bindendes Überschwemmungsgebiet geworden ist.

Diese Festsetzung macht deshalb eine neue Planung notwendig, da in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet andere Bedingungen gelten als in einem nur vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

Somit wurde zunächst das Vergabeverfahren zur Beauftragung der hochwasserbegleitenden Maßnahmen ausgesetzt und die Situation neu bewertet. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen zwar zu einer Reduzierung des Überschwemmungsgebietes geführt, aber keinen Retentionsausgleich bewirkt hätten. Dieser ist aber bei dem nun festgesetzten Überschwemmungsgebiet erforderlich.

So fand im September vergangenen Jahres im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) ein weiteres Abstimmungsgespräch statt. Von der Stadt Homburg wurde ein Retentionsraumausgleich im Oberlauf des Erbachs (oberhalb des Koi) angesprochen.

So sollte im Oberlauf des Erbachs im Bereich „Dörrwiesen“ auf städtischem Gelände ein Retentionsbecken in der Größenordnung des durch den Bau des Koi verlorenen Retentionsraums angelegt werden.

Diesem Vorschlag wurde von Seiten des LUA zugestimmt - unter der Maßgabe, dass das Vorhaben im Rahmen einer Ingenieurleistung beplant wird. Darüber hinaus gilt es, das Vorhaben sowohl wasserrechtlich (in Bezug auf den Grundwasserschutz) als auch naturschutzrechtlich (in Bezug auf einen möglichen Eingriff) zu beachten. Dem hat die Stadt Homburg zugestimmt. In der Folge wurde bei einem Ingenieur-Büro ein entsprechendes Angebot eingeholt. Nach Zustimmung im SVA wurde nun der Auftrag für die ingenieurtechnischen Leistungen zur Umsetzung eines Retentionsraumausgleichs für das Koi erteilt.

Darüber hinaus muss die Stadt Homburg zur Retentionsraumplanung noch einen fachplanerischen Beitrag zur Hydrogeologie sowie zum Naturschutz erbringen. Dies kann aber erst im Lauf der ingenieurtechnischen Planung erfolgen und muss somit später beauftragt werden müssen.

Veröffentlicht am: 13.06.2023 | Drucken