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1.930 Kinder wurden 2017 in Homburg geboren - Zahl der Eheschließung hat zugenommen

Zu den standesamtsrechtlichen Beurkundungen im Jahr 2017 gibt das Standesamt der Stadt Homburg einige Zahlen bekannt.

So wurden im abgelaufenen Jahr wurden beim Standesamt Homburg insgesamt 1.930 Kinder beurkundet (2016: 1.817). Alle Kinder kamen in den Universitätskliniken zur Welt. Die Geburt des 1.000. Kindes wurde am 14. Juli 2017 beurkundet.

127 Mal konnten sich die Eltern über Zwillinge freuen; elf Paare bekamen in Homburg sogar dreifachen Nachwuchs. Insgesamt kamen 983 männliche und 947 weibliche Kinder zur Welt. 1.388 Kinder wurden in einer bestehenden Ehe geboren, während 542 Kinder geboren wurden, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Bei 1.438 Kindern waren Mutter und Vater oder die nicht verheiratete Mutter deutsch, 492 Kinder hatten ausländische Eltern.

Bei insgesamt 332 Kindern (2016: 347) war eine Homburger Mutter „beteiligt“. Bei 1.598 Kindern (2016: 1.470) war der Wohnsitz der Mutter außerhalb Homburgs. 1.914 Kinder kamen lebend zur Welt, während 16 Kinder tot geboren wurden.

226 Vaterschaftsanerkennungen wurden beim Standesamt im Jahr 2017 entgegengenommen; davon waren 150 Anerkennungen ohne und 76 Anerkennungen mit Auslandsberührung.

Im vergangenen Jahr konnte das Homburger Standesamt von 173 Brautpaaren das Ja-Wort fürs Leben beurkunden. Dies waren zehn Trauungen mehr als im Vorjahr. 113 Eheschließungen wurden im Trauzimmer des Standesamts, 60 Trauungen im Römermuseum vorgenommen. Während 101 Paare den Gang zum Standesamt zum ersten Mal antraten, war bei 72 Paaren mindestens einer der Verlobten nicht mehr ledig. 136 Paare besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, während bei 37 Paaren einer oder beide Verlobte nicht deutsch waren.

Es zeigte sich auch, dass 122 aller in Homburg Verehelichten auch hier ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten, während bei 20 Paaren nur einer der Verlobten Homburgerin oder Homburger war und bei den restlichen 31 Paaren keiner seinen Wohnsitz in Homburg hatte.

Was die Namenswahl bei der Eheschließung anbelangt, so sprachen sich im Berichtsjahr 29 Paare für eine getrennte Namensführung aus, während 144 Paare sich auf einen gemeinsamen Ehenamen festlegten. In 138 Fällen wurde der Name des Mannes Ehename, während bei sechs Paaren der Ehemann künftig seinem Ehenamen den Zusatz „geborener“ hinzufügen muss. Für einen Doppelnamen - dies ist nur für den Ehegatten möglich, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist und der praktisch nach der Eheschließung verloren gehen würde - entschied man sich in 21 Fällen.

Für eine Eheschließung im Ausland wurden vom Standesamt Homburg 22 Ehefähigkeitszeugnisse an die deutsche Verlobte beziehungsweise den deutschen Verlobten ausgestellt.

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Heiratswilligen: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Standesamt darüber, welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen sind (Tel.: 06841/101-163) und sichern Sie sich durch frühzeitiges Anmelden Ihren Hochzeitstermin, damit Sie alles Notwendige planen können. Gerne händigt man Ihnen beim Standesamt eine Checkliste über die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen aus und berät Sie bei der Beschaffung.

Insgesamt 1.412 Sterbefälle (2016: 1.316) wurden im Berichtsjahr beurkundet. In den Universitätskliniken verstarben 1.050 Personen, während zu Hause und in den Homburger Altenheimen 362 Personen starben. Von den registrierten 1.412 Sterbefällen waren 842 Verstorbene männlichen und 570 weiblichen Geschlechts. 1.318 Personen waren deutsche Staatsangehörige, während 94 Personen eine fremde Staatsangehörigkeit besaßen.

Von den im abgelaufenen Jahr in Homburg verstorbenen Personen hatten 493 ihren Wohnsitz in Homburg, während 919 Verstorbene außerhalb von Homburg wohnten. (Vergleich 2016: Homburger Sterbefälle:451; auswärtige Sterbefälle: 865).

Veröffentlicht am: 10.01.2018 | Drucken