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Übersicht über die Maßnahmen gemäß der Verordnung des Saarlandes zur Corona-Pandemie (VO-CP) vom 16.12.2020

Übersicht über die Maßnahmen gemäß der Verordnung des Saarlandes zur Corona-Pandemie (VO-CP) vom 16.12.2020 (Änderungen zur letzten Verordnung sind markiert)

Erstellt durch Ortspolizeibehörde Stadt Homburg, lediglich Hilfsmittel, kein Ersatz für den Blick in die VO-CP!

Kontaktbeschränkungen

Aufenthalt in der Öffentlichkeit:

Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum von mehr als 5 Personen ist verboten.

Maximal zwei Haushalte, bzw. der familiäre Bezugskreis (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister). Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten.

Zusammenkünfte im privaten Raum (Wohnraum und befriedeter Besitztum):

Angehörige des eigenen Haushaltes oder eines weiteren Haushaltes, bzw. des familiärer Bezugskreis

Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Personen max. 5.

Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.

Ausnahmen an Weihnachten:

Grafik Kontaktbeschränkungen

Veröffentlicht am: 16.12.2020 | Drucken