Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Ab dem kommenden Montag, 27. April 2020, gilt im Saarland die Pflicht, bei der Nutzung des ÖPNV sowie beim Einkaufen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Pflicht gilt für Personen ab einem Alter von zehn Jahren.
Um der Bevölkerung die Einhaltung dieser Pflicht zu erleichtern, sollen nach unserem Kenntnisstand vier Exemplare des Mund-Nasen-Schutzes von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und über die Kommunen kostenlos an die Einwohnerinnen und Einwohner verteilt werden.
Derzeit hat die Stadtverwaltung Homburg noch keine Exemplare des Mund-Nasen-Schutzes erhalten. Daher bittet die Stadtverwaltung auch dringend darum, nicht zum Rathaus zu kommen, um dort nach Masken oder dem Mund-Nasen-Schutz zu fragen. Auch telefonische Rückfragen können derzeit nicht beantwortet werden, da der Stadtverwaltung aktuell keine näheren Informationen vorliegen. Derzeit stimmen sich die Landesregierung und die Kommunen über eine Verteilung ab. Sobald die Stadtverwaltung beliefert worden ist, wird sie über das weitere Vorgehen informieren.
Die Stadt Homburg plant in den kommenden Tagen die Verteilung, ohne einen großen Personenandrang am Rathaus oder bei den Ortsvertrauenspersonen oder den Ortsräten zu verursachen.
Auch wenn es demnach mit der Verteilung des Mund-Nasen-Schutzes durch das Land und die Stadt noch dauern wird, ist die Einhaltung der Maskenpflicht zu beachten. Daher sind die Einwohnerinnen und Einwohner vor dem Nutzen des ÖPNV oder dem Einkauf gefordert, selbst für den vorgeschriebenen Schutz zu sorgen. Dabei können ein selbst genähter Schutz ebenso zum Einsatz kommen wie Schals oder Tücher. Unabhängig vom Tragen eines solchen Schutzes bleibt es aber wichtig, die Hygienevorschriften und die notwendigen Abstände einzuhalten.
Veröffentlicht am: 23.04.2020 | Drucken