Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Viele Homburger Bürgerinnen und Bürger haben bereits die Briefwahl genutzt, um ihre Stimme zur Bundestagswahl am 26. September 2021 abzugeben. Dabei wurde im Briefwahlbüro des Rathauses auf die Einhaltung aller geltenden Hygienemaßnahmen im Zuge der Corona-Verordnung geachtet. Auch in den Wahllokalen am Wahltag selbst gibt es einiges zu beachten, worüber das Hauptamt die Wählerinnen und Wähler im Folgenden informiert.
Die Kreisstadt Homburg gewährleistet am Wahltag durch organisatorische Vorkehrungen in allen Wahlräumen die Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und praktizierten – Hygienemaßnahmen (u.a. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglichkeiten). In den Wahllokalen werden entsprechende Beschilderungen angebracht, die auf die Regeln hinweisen. Die Stadt Homburg bittet alle Wählerinnen und Wähler, sich zwingend an die Maßnahmen zu halten, denn: Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in den Wahlräumen aufhalten.
Im Vorfeld wurden daher bereits bei den Planungen Änderungen im Vergleich zu vorherigen Wahlen vorgenommen. Teilweise wurden die Standorte der bisherigen Wahllokale geändert, um die Vorgaben des Infektionsschutzes zu gewährleisten. Entsprechende Hinweise zur Änderung eines Wahllokales befinden sich auf den Wahlbenachrichtigungen, die allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugegangen sind.
Nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen. Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur möglich, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit ist und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen kann oder aber zur Identifikation der wahlberechtigten Person vor der Aushändigung des Stimmzettels. Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Wahlvorstand grundsätzlich berechtigt, eine Person, die keine Maske trägt, aus dem Wahlraum zu verweisen.
Die Mitglieder der Wahlvorstände steuern am Wahltag den Zugang zum Wahlraum, um die Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermöglichen. Je nach Anzahl von Wählerinnen und Wählern, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben, kann es daher zu Wartezeiten kommen.
Alle Wählerinnen und Wähler werden zudem gebeten, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels ins Wahllokal mitzubringen. Sofern kein eigener Stift mitgebracht wird, erhält die Wählerin bzw. der Wähler einen Stift ausgehändigt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Zudem werden im Wahllokal häufige Kontaktflächen regelmäßig desinfiziert.
Die Stadt Homburg bittet alle Wählerinnen und Wähler, die am 26. September ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, diese Regelungen zu beachten und sich darauf einzustellen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Allen Wahlberechtigten steht es zudem weiterhin frei, an der Bundestagswahl im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Durch postalische oder elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen und postalische Rücksendung des Wahlbriefes kann die Teilnahme an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen. Auch kann der Wahlbrief noch am Wahltag selbst bis spätestens 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses persönlich eingeworfen werden. Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen, ohne das Wahllokal aufsuchen zu müssen. Eine Briefwahl kann per Post, über das Internet (www.homburg.de), per E-Mail an briefwahl@homburg.de unter Angabe der persönlichen Daten oder ganz bequem mit dem Smartphone über einen QR-Code, der auf jeder Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, beantragt werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist noch bis zum 24. September 2021, 18 Uhr, möglich.
Veröffentlicht am: 21.09.2021 | Drucken